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1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Material und die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Unternehmen Pierre Eippers S.à r.l. (succ. Timo Weides), im Folgenden das Unternehmen, und dem Kunden, im Folgenden der Kunde, geschlossen werden, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, es sei denn, es liegt eine schriftliche und unterzeichnete Genehmigung des Unternehmens vor.

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1.2. Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Verkauf von Materialien und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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1.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen gesetzlichen Genehmigungen einzuholen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dem Kunden zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten alle erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden. Diese Bedingungen gelten als vom Kunden vorbehaltlos angenommen. Jede Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss Gegenstand einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Parteien sein. Der Kunde muss die Einrichtung der Stromanschlüsse, den Betrieb der Beleuchtung und die Wasserversorgung auf der Baustelle gewährleisten. Bei Nichterfüllung dieser Vorbedingungen ist das Unternehmen berechtigt, den Beginn der Arbeiten zu verweigern, mit der Folge einer möglichen Verschiebung der Termine für die Fertigstellung der Arbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen einen Lagerbereich zur Verfügung zu stellen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die vom Unternehmen an den Kunden ausgestellten Angebote sind 6 Wochen gültig.

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2.2. Die vom Unternehmen abgegebenen Angebote sind für das Unternehmen erst nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, der als Annahme durch den Kunden gilt, bindend. Durch die Annahme des Angebots oder die Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Kunde einen endgültigen und unwiderruflichen Auftrag, unbeschadet der Anwendung von Punkt 3.7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme des Kunden kann sich auch aus dem Beginn der Ausführung der Arbeiten ergeben, wenn der Kunde davon Kenntnis hat und nicht dagegen widersprochen hat.

 

2.3. Das Preisangebot ist als Kostenvoranschlag zu verstehen und stellt einen geschätzten Preis dar. Der endgültige Preis wird erst nach Abschluss der Arbeiten auf der Grundlage eines genauen Aufmaßes in Abhängigkeit von den verwendeten Mengen und Materialien festgelegt. Abweichend vom vorstehenden Absatz stellt im Falle von Pauschaldienstleistungen das Preisangebot den endgültigen Preis dar. Die Preise in den Preisangeboten werden in EURO angegeben und können entsprechend dem jeweils gültigen Lebenshaltungskostenindex angepasst werden. Bei Erhöhung des Index zwischen Bestellung und Zahlung können die Preise an den neuen Index angepasst werden. Im Falle einer starken Änderung der Marktpreise (über 10 %) wird der Betrag des Kostenvoranschlags automatisch an die Preisänderung angepasst.

 

3. Zahlung

3.1. Der Rechnungsgebetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegeben Zahlungsbedingungen auf das genannte Konto zu begleichen

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3.2. Wenn abweichend von Absatz 3.1 die Zahlung in Raten ausdrücklich gewährt wurde, führt jeder auch nur teilweise Verzug bei der Zahlung einer oder mehrerer Raten von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur sofortigen Fälligkeit des fälligen Restbetrags.

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3.3. Wenn Rabatte und Skonti gewährt wurden, gelten diese nur, wenn die Rechnung innerhalb der vorgesehenen Frist vollständig beglichen wird. Andernfalls werden die Skonti und Rabatte nicht mehr gewährt und muss der volle Rechnungsbetrag beglichen werden.

 

3.4. Rechnungen, die bei Fälligkeit nicht vollständig beglichen sind, werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum mit dem in Artikel 3 (2) des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Zinssatz zuzüglich 8 % verzinst, unbeschadet jeglicher weiterer Schadensersatzleistungen.

 

3.5. Wenn der Kunde kein Kaufmann ist, werden gemäß Artikel 12 und 14 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes auf die vom Kunden geschuldeten, nicht vollständig beglichenen Rechnungen erhoben.

 

3.6. Gemäß Abschnitt 4 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 wird für jede Mahnung oder Inverzugsetzung eine Gebühr in Höhe von 40 € in Rechnung gestellt. Sollte ein gerichtliches Inkasso notwendig sein, sind mindestens 750.- € Anwaltskosten vom Kunden zu tragen.

 

3.7. Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, vom Kunden die Leistung einer Sicherheit zu verlangen, wie z. B. die Bürgschaft eines Dritten, eine Bankgarantie oder eine beliebige andere Sicherheit. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die vom Unternehmen verlangte Sicherheit innerhalb der geforderten Frist zu leisten, oder wenn er sich weigert, die Sicherheit zu leisten, ist das Unternehmen berechtigt, die Fristen zu widerrufen und den Vertrag zwischen den Parteien ausschließlich zu Lasten des Kunden zu kündigen. Diese Kündigung erfolgt gemäß Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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4. Zahlungen von Anzahlungen

4.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Anzahlung vor Beginn der Arbeiten bei dem Kunden anzufordern. Die weitere Rechnungsstellung erfolgt im Laufe der Ausführung der Arbeiten in Form von Abschlagszahlungen.

 

4.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine geleistete Anzahlung nicht als Rücktrittsrecht gilt und dem Kunden nicht das Recht gibt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.3. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Störung bei der Ausführung des Vertrags oder einer vom Kunden zu vertretenden Kündigung des Vertrags verbleibt die geleistete Anzahlung beim Unternehmen.

 

4.4. Im Falle einer Nichtzahlung einer oder mehrerer Anzahlungen bei Fälligkeit hat das Unternehmen das Recht, seine Dienstleistung(en) zugunsten des Kunden ohne vorherige Inverzugsetzung einzustellen. Das Unternehmen stellt dem Kunden dann gemäß den im Angebot enthaltenen Fälligkeitsterminen Abschlagsrechnungen je nach Fortschritt der Arbeiten aus.

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5. Reklamationen

5.1. Jegliche Reklamationen im Zusammenhang mit den Rechnungen sind schriftlich /per Mail innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als ordnungsgemäß angenommen.

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6. Lieferung

6.1. Die vom Unternehmen in seinen Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen oder -termine sind lediglich Richtwerte. Sie können in keinem Fall seitens des Unternehmens eine feste Verpflichtung zur Lieferung zu einem festen Termin darstellen, noch rechtfertigen sie die Stornierung des Auftrags durch den Käufer, noch geben sie Anlass zu Schadensersatz oder Verzugsstrafen.

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6.2. Solange der Kunde eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, verlängern sich die Bedingungen und Fristen automatisch. Bei Bestellungen mit reiner Bereitstellung, die vom Kunden im Lager des Unternehmens abgeholt werden, erfolgt der Transport auf Risiko ihrer Empfänger. In keinem Fall haftet das Unternehmen für Schäden, Diebstahl oder Verlust während des Transports.

 

7. Zusätzliche Arbeiten und Aufträge

7.1. Jede Anforderung zusätzlicher Arbeiten, wie z.B. anderer als die ursprünglich in der Bestellung vorgesehenen Arbeiten, bei der Bestellung nicht vorgesehener oder nicht vereinbarter oder nicht sichtbarer Arbeiten, der Verwendung nicht vorgesehener Materialien, der Erstellung oder Änderung der Pläne und/oder Zeichnungen oder muss vom Kunden ausdrücklich schriftlich (Unterzeichnung eines Bestellscheins, Schreiben, E-Mail, SMS) angefordert und vom Unternehmen angenommen werden. Diese zusätzlichen Arbeiten und Aufträge werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Die für die zusätzlichen Arbeiten und Aufträge benötigten Materialien werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle verkauften Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und der Nebenkosten Eigentum des Unternehmens.

 

9. Garantie / gelieferte Ware

9.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gewährt das Unternehmen keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien.

 

9.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ware, die Gegenstand des Vertrags ist, durch eine gleichwertige Ware zu ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Ware nicht mehr verfügbar ist.

 

10. Subunternehmer

10.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für die Ausführung der Arbeiten Subunternehmer seiner Wahl einzusetzen, womit der Kunde einverstanden ist.

 

11. Haftung

11.1. Das Unternehmen haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen (z. B. entgangener Gewinn, Ertragseinbußen usw.).

 

11.2. Das Unternehmen haftet nicht für höhere Gewalt und Ereignisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfall des Subunternehmers oder des Lieferanten, Änderung des Basisvertrags, Naturgewalten, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Pandemien usw.).

 

11.3. Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die auf ungenaue, unpräzise, unvollständige oder nicht konforme Daten zurückzuführen sind, die vom Kunden oder seinem Vertreter bereitgestellt wurden. Unbeschadet Artikel 8, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen für alle Schäden, die durch Dritte auf der Baustelle verursacht werden, schadlos zu halten. Falls

erforderlich tritt das Unternehmen in die Rechte des Kunden gegenüber dem Verursacher des Schadens ein.

 

11.4. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, das Material oder die Einrichtungen, die auf der Baustelle des Kunden deponiert oder montiert werden, zu berühren, zu benutzen oder zu besteigen. Für jede Beschädigung von Material oder Einrichtungen des Unternehmens oder für jeden Unfall aufgrund einer verbotenen Nutzung derselben haftet ausschließlich der Kunde.

 

12. Auflösende Klauseln

12.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gleich welche seiner Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Vertrag wird von Rechts wegen 15 Tage nach dem Datum des Versands einer vorherigen Inverzugsetzung durch das Unternehmen aufgelöst.

 

12.2. Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen, wenn eine der fälligen Zahlungen nicht geleistet wird.

 

12.3. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen aus einem der in Artikel 12.1 und 12.2 genannten Gründe kann das Unternehmen vom Kunden die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 % der Auftragssumme verlangen.

 

12.4. Im Falle der Stornierung eines Auftrags oder der Kündigung des Vertrags durch den Kunden kann das Unternehmen die vollständige Bezahlung der geleisteten Arbeiten und erbrachten Leistungen sowie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20 % der Auftragssumme verlangen. Das Unternehmen behält die freie Wahl zwischen einer Entschädigung ohne Lieferung oder einer vollständigen Rechnungsstellung gegen eine verpflichtende Annahme der Bestellung.

 

13. Personenbezogene Daten Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung werden unter https://www.eippers.lu/datenschutz bereitgehalten.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1. Der Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung und die Erfüllung des Vertrags unterliegen luxemburgischem Recht.

 

14.2. Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig.

 

14.3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

14.5. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelesen hat und ihnen zustimmt.

 

14.6. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Unternehmen jederzeit angepasst oder geändert werden.

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